Röteln – Fragen & Antworten

Kann mein Kind bei Röteln in den Kindergarten?

§ 34 Abs. 1 IfSG hält fest, bei welchen Erkrankungen ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule, Hort, Sportverein, etc.) nicht erlaubt ist. Eine Röteln-Infektion wird hier nicht festgehalten. Demnach dürften Kinder mit Röteln von Gesetzeswegen durchaus den Kindergarten besuchen. Die einzelnen Einrichtungen haben in ihrer eigenen Hausordnung jedoch gesonderte Regelungen aufgestellt. Laut diesen ist der Besuch der Einrichtung in der Regel auch bei Röteln-Erkrankungen oder Verdacht auf eine solche nicht gestattet. In den meisten Fällen entscheidet ohnehin ein Kinderarzt, ab wann ein Kind den Kindergarten oder die Schule wieder besuchen darf. Atteste über den einwandfreien Gesundheitszustand werden jedoch nur bei vollständiger Genesung ausgestellt.

Da bei Röteln meist begleitendes Fieber, sowie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen auftreten, ist auch das Allgemeinbefinden des Kindes sehr einschränkt. Dadurch sollten erkrankte Kinder viel Ruhe und Schlaf genießen. Ein Besuch der Kindertagesstätte ist somit ohnehin ausgeschlossen.

Wann ist mein Kind nicht mehr ansteckend?

Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit bei einer Röteln-Erkrankung ist vor allem vom Krankheitsverlauf abhängig. In der Regel gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit schon sieben Tage vor dem Exanthemstadium, also vor Ausbruch des typischen Ausschlages, beginnt und frühsten sieben Tage nach Ausbruch endet. Sobald der Röteln-Ausschlag bei Ihrem Kind einsetzt, können Sie von weiteren sieben Tagen Ansteckungsgefahr ausgehen. Für diese Dauer sollte das Kind mindestens zu Hause bleiben, beziehungsweise den Kontakt zu anderen Kindern und vor allem zu Schwangeren vermeiden.

Wie kann ich meinem Kind bei Röteln helfen?

Begleitend zur symptomatischen Behandlung, welche durch den Kinderarzt angesetzt wird, können Sie Ihrem Kind vor allem mit altbewährten Hausmitteln helfen. Zur Fiebersenkung empfehlen sich Wadenwickel, Essigsocken oder, wenn das Kind sehr klein ist, Pulswickel. Für Pulswickel nehmen Sie zwei Taschentücher, tränken diese in lauwarmem Wasser, wickeln sie um die Hand- und Fußgelenke und fixieren diese beispielsweise mit einer Mullbinde. Husten lässt sich unter anderem durch eine Kochsalzinhalation lindern. Halsschmerzen durch einen Halswickel.

Weitere Informationen und Anleitungen zu Hausmitteln gegen Röteln finden Sie unter dem Menüpunkt Behandlung und Vorbeugung.

Des Weiteren empfiehlt es sich, den Raum, in dem sich das Kind aufhält, nicht zu warm zu halten. Eine angenehme Luftfeuchtigkeit können Sie durch einen Luftbefeuchter oder einer Schüssel Wasser auf der Heizung schaffen. Dadurch lässt sich die Reizung der Bronchien reduzieren und der Schnupfen günstig beeinflussen. Bezüglich der eventuell auftretenden Halsschmerzen gilt es, auf die Nahrungsauswahl zu achten. Bevorzugt sollten weiche Speisen angeboten werden, wie Püree, Suppe oder auch Pudding. Außerdem können Sie Ihr Kind mit sehr viel Aufmerksamkeit und vielen Kuscheleinheiten verwöhnen. Denn Geborgenheit ist vor allem für Kleinkinder in dieser Phase sehr wichtig. Sollte sich Ihr Kind etwas fitter fühlen, können Sie ihm auch eine Geschichte vorlesen oder gemeinsam mit ihm ein Bilderbuch ansehen.

Wie lange dauert eine Röteln-Erkrankung?

Die Dauer der Röteln-Erkrankung ist stark vom Krankheitsverlauf abhängig. In der Regel können Sie jedoch von einer 14-tägigen Krankheitsdauer ausgehen. Wobei die Röteln mit dem sogenannten Prodromalstadium beginnen, welches etwa eine Woche andauert und mit dem Exanthemstadium, in welchem sich der typische Ausschlag zeigt, endet. Das Exanthemstadium dauert nochmals ca. eine Woche an, wobei der Ausschlag selbst nach ein bis drei Tagen wieder verschwindet. In rund 50 Prozent der Fälle tritt gar kein Ausschlag auf, weshalb die Krankheitsdauer in der Regel auch sehr individuell ist.

Wie lange hält ein Röteln-Impfschutz vor?

Sofern der Röteln-Impfschutz entsprechend des allgemein empfohlenen Impfschemas verabreicht wird, kann davon ausgegangen werden, dass die aufgebaute Immunität ein Leben lang anhält. In 99 Prozent der Fälle ist keine zusätzliche Impfung notwendig. Laut Impfempfehlung sollte die erste Schutzimpfung zwischen dem vollendeten 11. Lebensmonat und dem 15. Lebensmonat verabreicht werden. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen danach folgen und idealerweise bis zum 23. Lebensmonat abgeschlossen sein. Da viele Eltern jedoch häufig nur die erste Impfung geben lassen, kann keine umfassende Grundimmunisierung gewährleistet sein. Nur 95 Prozent der einmalig geimpften Kinder bauen die Immunität gegen Röteln auf. Eine Ansteckung mit dem Virus ist also durchaus möglich.

Kann eine Röteln-Schutzimpfung auch schon vor dem zwölften Lebensmonat gegeben werden?

Grundsätzlich sollte die Röteln-Schutzimpfung frühestens mit Vollendung des 11. Lebensmonats verabreicht werden. Sofern das Kind jedoch vorher eine Kindertageseinrichtung besuchen soll, ist auch ein vorzeitiger Impfschutz möglich. Allerdings nicht vor Vollendung des neunten Lebensmonats. Bis dahin befinden sich im Körper des Kindes noch Antikörper der Mutter, welche bei Gabe der Impfung zu einer Eliminierung des Impfstoffes führen könnten. Dadurch könnte das Kind keine Immunität gegen Röteln aufbauen.

Sind sogenannte Impfröteln infektiös?

In einigen Fällen, vor allem bei Erwachsenen, wurde beobachtet, dass es nach einer Röteln-Impfung zu einer leichten Röteln-Infektion mit Ausschlag, Fieber, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Husten und Schnupfen kommt. Vor allem ein bis drei Wochen nach der Impfung können wenige Viren über den Nasen-Rachenraum ausgeschieden werden. Bislang gibt es jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Impfviren ansteckend sind und zu einer Infektion von Dritten führen könnten.

Ist es gefährlich, ohne Röteln-Schutzimpfung schwanger zu werden?

schwangerschaftstest positivJa. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, während der Schwangerschaft an Röteln zu erkranken, recht gering ist, sollte das Risiko keinesfalls eingegangen werden. Vor allem während der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft kann die Röteln-Infektion eine Rötelnembryopathie hervorrufen, die für das Ungeborene und dessen Entwicklung schwerwiegende Folgen hat. Mögliche Schäden sind unter anderem schwere Herzfehlbildungen sowie geistige und motorische Beeinträchtigungen, Augenfehlbildungen und Taubheit. Außerdem kann die Röteln-Infektion zu einer Fehlgeburt führen. Nach der zwölften Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko einer Rötelnembryopathie deutlich ab, ist aber dennoch weiterhin vorhanden. Mit einer ausreichenden Immunität kann den Folgen vorgebeugt werden. Werdende Mütter sollten sich deshalb bereits drei Monate vor der geplanten Schwangerschaft impfen lassen. Mit Eintritt der Schwangerschaft ist von einer Impfung abzuraten. Da es sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Röteln-Viren handelt, können auch hierdurch Rötelnembryopathien hervorgerufen werden.

Muss mal als Erwachsener eine Röteln-Schutzimpfung selber bezahlen?

RechnungLaut Angaben der AOK Gesundheitskasse wird die Röteln-Schutzimpfung für Erwachsene von der Krankenkasse bezahlt. Dies liegt unter anderem daran, dass es sich bei der Schutzimpfung um eine öffentlich empfohlene Impfung von der STIKO (Ständige Impfkommission) handelt. Sämtliche Impfungen, die durch die STIKO empfohlen werden, müssen nicht vom Patienten gezahlt werden. Somit ist eine Kostenübernahme auch im Falle einer Schwangerschaft möglich. Allerdings ist die Impfung während der Schwangerschaft, aufgrund möglicherweise Komplikationen und Gefahren für das Ungeborene, nicht zu empfehlen. Stattdessen wird auf die Alternative der Postexpositionsprophylaxe verwiesen. Hierbei handelt es sich um eine passive Impfung, auf Basis spezifischer Immunglobuline, welche innerhalb von 72 Stunden nach Röteln-Kontakt verabreicht wird. Die Postexpositionsprophylaxe bietet allerdings keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Infektion.

Sind Röteln und Ringelröteln dasselbe?

Nein. Röteln und Ringelröteln unterscheiden sich in ihren charakteristischen Symptomen und im Krankheitsverlauf voneinander. Die Erkrankung mit Ringelröteln wird durch das Parvo-Virus B19 hervorgerufen, Röteln dahingegen durch das Rubeola-Virus. Darüber hinaus beginnt die Ringelröteln-Erkrankung zumeist direkt mit dem typischen Ausschlag, welcher schmetterlingsförmig im Gesicht beginnt und sich anschließend über die Arme, Beine und den Rumpf ausbreitet. Der Ausschlag wirkt girlandenförmig und ist stark juckend. Die Röteln-Infektion beginnt dahingegen meist untypisch mit grippeähnlichen Symptomen. Der Ausschlag ist mittel- bis kleinfleckig und nicht juckend. Ringelröteln sind mit weniger Komplikationen für das Ungeborene verbunden, können aber vor allem während der Frühschwangerschaft das Absterben des Fötus auslösen. Röteln führen dahingegen häufig zur Rötelnembryopathie, welche mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen für das Kind verbunden ist. Darüber hinaus gibt es keinen Impfschutz gegen Ringelröteln.